
Bedingungen für Einlieferer
1Die umseitig aufgeführten Gegenstände werden gegen Höchstgebot bei der nächst möglichen Auktion im Namen und für Rechnung des Auftraggebers nach den Bestimmungen der Versteigerungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie aufgrund der Versteigerungsbedingungen der Kunstauktionshaus Georg Rehm Organisation für Auktionen GmbH (im folgenden »Versteigerer«) versteigert. Die in der Auktion nicht versteigerten Gegenstände kommen zu den festgesetzten Ausrufpreisen in den Nachverkauf. Die Erlaubnis des Auftraggebers ist für den Nachverkauf hiermit erteilt. Die Bedingungen gelten entsprechend für diesen Freiverkauf. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Auftrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für die Genehmigung eines Vorbehaltszuschlags.
Bedingungen für Bieter
1Die Kunstauktionshaus Georg Rehm Organisation für Auktionen GmbH (im folgenden 'Versteigerer') organisiert als Vermittler (Handelsmakler) im Namen und für Rechnung der Einlieferer die Versteigerung. Die Namhaftmachung der Einlieferer ist gewährleistet. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Ermächtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Die Leitung der Versteigerung erfolgt durch den vereidigten und öffentlich bestellten Auktionator Christoph Neureuther. Die Versteigerung ist freiwillig. Die Bedingungen gelten entsprechend für den Freiverkauf.